Staatliche Förderung für den Ankauf eines PCs für Familien mit einem Gesamteinkommen kleiner als 15.000 EURMit Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik am 9. August 2004 ist das Gesetzesdekret in Kraft getreten, das den begünstigten Erwerb von PCs im Rahmen des Sonderfonds "PCs für Familien" fördert.
Den Beitrag erhalten alle Steuerzahler bis zu einem Gesamteinkommen von 15.000 EUR, wobei als Grundlage das Einkommen des Jahres 2002 zu berücksichtigen ist. Der Beitrag wird in Form eines um 200 EUR reduzierten Verkaufspreises gewährt, wobei der Computerhändler diesen Betrag vom Staat rückerstattet bekommt.
Die PCs müssen folgende Mindestausstattung aufweisen:
- Zentraleinheit mit interner Festplatte
- Betriebssystem
- Modem
Beim Kauf müssen dem Händler Identitätskarte und Steuernummer ausgehändigt werden. Querkontrollen prüfen, ob jemand lt. Einkommen zum begünstigten Kauf des PCs ermächtigt ist. Diese Aktion gilt nur für 1 Jahr, bzw. solange das Geld aus dem Sonderfond reicht. Den ausführlichen Gesetzestext finden Sie in der Gazzetta Ufficiale n. 185 vom 09.08.2004.
Es sei auch daran erinnert, dass seit Juli die Aktion "Vola con Internet" läuft. Der Staat gewährt den Jugendlichen, die 1998 geboren und 2004 das 16. Lebensjahr abschließen, einen Beitrag von 175 EUR für den Kauf eines PCs. Die Jugendlichen werden durch einen Brief des Ministers für Innovation und Technologie benachrichtigt.